Detaillierte Informationen zu den Sportbootführerscheinen und Funkscheinen
Hinweis: Alle jemals erworbenen offiziellen Scheine haben Bestandsschutz. Eine Umschreibung ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn evtl als Anerkennung bei der Weiterbildung z.B. (BR) Schein umschreiben auf SKS für Weiterbildung zum Bodenseeschifferpatent.

1. Sportbootführerschein-Binnen / DSV-Führerschein für Binnenfahrt (A)
2. Bodenseeschifferpatent
3. Sportbootführerschein-See
4.
Sportküstenschifferschein / DSV-Führerschein für Küstenfahrt (BR
)
5. Sportseeschifferschein
6.
Sporthochseeschifferschein / DSV-Führerschein für Seefahrt (C)

Funkzeugnisse:

1. UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
2. Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate
(SRC)
3.
Allgemeines Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate (LRC)
 

Sportbootführerschein-Binnen / DSV-Führerschein für Binnenfahrt (A)
Der Sportbootführerschein-Binnen wird als amtlicher Führerschein nach den Vorschriften der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen für Sportboote mit Antriebsmaschine, unter Segel und für Segelsurfbretter erteilt. Für das Befahren der Binnenschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland mit einem Sportboot mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) schreibt der Bundesminister für Verkehr den Sportbootführerschein-Binnen mit Antriebsmaschine vor.

Für das Befahren der Berliner Gewässer gilt eine umfassendere Fahrerlaubnispflicht. Die Prüfung zum Erwerb des amtlichen Sportbootführerschein-Binnen besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Sportbootes maßgebenden Vorschriften und die zu seiner sicheren Führung auf den Binnenschifffahrtsstraßen erforderlichen nautischen und technischen Kenntnisse verfügt und zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist.

Der Erwerb des amtl. Sportbootführerschein-Binnen mit Antriebsmaschine setzt das vollendete 16. Lebensjahr voraus. Bei den Antriebsarten der Fahrzeuge unter Segel und für Segelsurfbretter wird das vollendete 14. Lebensjahr vorausgesetzt. Die Prüfung wird durch eine Prüfungskommission eines Prüfungsausschusses des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) oder des DSV nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der
Sportbootführerscheinverordnung-Binnen bzw. der DSV-Führerschein-Vorschrift abgenommen.
 
Bodenseeschifferpatent
Für die Befahrung des Bodensees mit Segelboot oder Motorboot ist das Bodensee-schifferpatent A + D vorgeschrieben:·
Patent A: Patent für Motorboote über 4,4 kW.
Patent D: Patent für Segelboote über 12 m² Segelfläche

Die Prüfung hierzu umfasst eine theoretische sowie praktische Prüfung unter Segel sowie unter Motor. Für SKS und SBF-Binnen-Schein Inhaber besteht jedoch die Möglichkeit, die praktischen Prüfungen vollständig anerkennen zu lassen. Es ist somit nur noch eine theoretische Zusatzprüfung notwendig. Nach dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung zum Bodenseeschifferpatent kann dieses gegen eine geringe Gebühr zusätzlich ohne weitere Prüfung in den SBF-Binnen umgeschrieben werden.

Voraussetzungen für den Erwerb eines Bodenseeschifferpatents
 
a)  das Mindestalter erreicht haben.
18 Jahre für die Kategorie A = Motorboote
14 Jahre für die Kategorie D = Segelboote
b)  körperlich und geistig zum Schiffsführer geeignet sein, insbesondere ein ausreichendes Hör-,
Seh-, und Farbunterscheidungsvermögen besitzen. Hierfür ist ein amts-, oder fachärztliches Zeugnis vorzulegen.
c)  persönlich zuverlässig sein,
so dass er nach seinem bisherigen Verhalten erwarten lässt, dass er als Schiffsführer die Vorschriften beachten und auf andere Rücksicht nehmen wird.

Anerkennung anderer Befähigungsnachweise

Wer den DSV -A-Schein ausgestellt bis 31.03.1989 oder
-
den Sportbootführerschein Binnen unter Segel des DSV
besitzt, wird von der
praktischen Segelbootprüfung und von den theoretischen Segelfragen befreit.

Wer den
amtlichen Sportbootführerschein See oder
- den
amtlichen Sportbootführerschein Binnen - Motor des DMYV   oder
- den
amtlichen Sportbootführerschein Binnen - Motor des DSV   oder
-
Sportküstenschifferschein unter Motor   oder
- Sportseeschifferschein (ausgestellt nach dem 31.12.92) unter Motor
   oder
- Sporthochseeschifferschein (ausgestellt nach dem 31.12.92) unter Motor
   oder
- Internationale Zertifikat nach der ECE-Resolution Nr. 40 TRANS/SC.3/147 unter Motor

besitzt, wird von der praktischen Motorbootprüfung befreit. Der Befähigungsnachweis ist in Kopie (beidseitig) dem Antrag beizulegen.

Sportbootführerschein-See
Für das Befahren der Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland mit einem Sportboot mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) schreibt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen den Sportbootführerschein-See vor.

Prüfungsvoraussetzung ist das vollendete 16. Lebensjahr. Zum Erwerb des amtlichen Sportbootführerscheines-See sind für den praktischen Prüfungsteil Erfahrungen mit Yachten mit Antriebsmaschine erforderlich.

Die Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheines-See wird durch die Prüfungskommission eines Prüfungsausschusses für den amtlichen Sportbootführerschein des DMYV und des DSV nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der
Sportbootführerscheinverordnung-See abgenommen.

Sportküstenschifferschein / DSV-Führerschein für Küstenfahrt (BR)
Der amtliche, freiwillige Sportküstenschifferschein kann als Befähigungsnachweis zum Führen von Yachten in den Küstengewässern erworben werden. Der Sportküstenschifferschein gilt für die Gewässer aller Meere im Bereich bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Küste. Er wird als amtlicher Befähigungsnachweis für Segelyachten (Segel und Antriebsmaschine) und für Motoryachten (nur Antriebsmaschine) angeboten. Der Sportküstenschifferschein ist der amtliche Einstiegsschein für das Segeln an der Küste. Gute Seemannschaft und die erforderliche Navigation werden hier gefordert.

Falls gewerblich genutzte Yachten innerhalb des 12 Seemeilenbereichs gefahren werden ist dieser Schein Pflicht.

Voraussetzung für den Erwerb ist der Besitz des Sportbootführerscheines-See und eine erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Prüfung. Für die Zulassung zur praktischen Prüfung ist der Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten im Küstenbereich  Voraussetzung. Die Prüfungen zum Sportküstenschifferschein nehmen die Prüfungsausschüsse für den Sportküstenschifferschein nach den Vorschriften der Sportseeschifferscheinverordnung und den Durchführungsrichtlinien Sportküstenschifferschein ab.

Der DSV-Führerschein für Küstenfahrt (BR) gilt für Yachten unter Segel und mit Antriebsmaschine im Bereich der Küstenfahrt. Küstenfahrt umfasst hier die Gewässer aller Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Basislinie. Das erforderliche theoretische Wissen und das praktische Können vermittelt Ihnen Ihre Segelschule. Voraussetzung zum Erwerb des DSV-BR-Scheines ist u.a. der Nachweis von 300 gesegelten Seemeilen mindestens im Küstenbereich. Der Bewerber muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ihm wird empfohlen, für die als Erfahrungsnachweis erforderlichen 300 Seemeilen eine zweiwöchige Praxis-Ausbildung zu wählen.

Auf diesem Wege kann die nachhaltige Vermittlung von verantwortlicher Schiffsführung, guter Seemannschaft und sicheren Manövern gewährleistet werden. Bei Beantragung der Ausstellung des DSV-BR-Scheines ist die Vorlage des Sportbootführerscheines-See Voraussetzung. Die Prüfungen für die DSV-Führerscheine A, R, BR, BK und C werden durch Prüfungskommissionen der Prüfungsausschüsse des DSV nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der Führerscheinvorschrift und ihrer Durchführungsvorschriften abgenommen.

Sportseeschifferschein
Wer über die Küstenfahrt hinaus segeln möchte, sollte den freiwilligen amtlichen Sportseeschifferschein erwerben. Da es sich bei diesen Scheinen um qualitativ hochwertige Befähigungsnachweise handelt, sind gegebenenfalls vorher mit dem Sportbootführerschein-See, dem Sportküstenschifferschein oder gegebenenfalls dem DSV-BR-Schein Erfahrungen zu sammeln.

Küstengewässer im Sinne der Sportseeschifferschein-Verordnung sind die Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres. Die Prüfungen zum Sportseeschifferschein werden durch eine Prüfungskommission, die von der Zentralen Verwaltungsstelle gebildet wird, nach den Vorschriften der Sportseeschifferschein- Verordnung abgenommen. Anmeldeformulare und Auskünfte zu Ort, Zeit und Ablauf erhalten Sie direkt bei: Zentrale Verwaltungsstelle, Deutscher Segler-Verband Gründgensstraße 18 22309 Hamburg. Die Prüfung zum DSV-BK-Schein nehmen die Prüfungsausschüsse des DSV ab.

Sporthochseeschifferschein / DSV-Führerschein für Seefahrt (C)
Der Sporthochseeschifferschein gilt für die weltweite Fahrt. Themenschwerpunkt der rein theoretischen Prüfung zum Sporthochseeschifferschein ist u.a. die astronomische Navigation. Bezüglich der Prüfungsmöglichkeiten wird auf den vorstehenden Absatz verwiesen.

 

Die Funkzeugnisse für die Sportschifffahrt
 

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Radiotelephone Operator’s Certificate  for the Radiotelephone Service on Inland Waterways


Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und
Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.
International und unbefristet gültig.

Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.

Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel.

Kenntnisse auf folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind nachzuweisen:
- wesentliche Merkmale,
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs,
- Funkstellen,
- Frequenzen und ihre Nutzung,
- Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS),
- Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage.

In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.

Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.

Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC)

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.

Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.

Kenntnisse
- des mobilen Seefunkdienstes,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Word und Schrift zum Austausch von 
  Informationen auf See sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.

Allgemeines Funkbetriebszeugnis
Long Range Certificate (LRC
)

Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.

Zulassung zur Prüfung ab 18 Jahren

Die theoretische Prüfung besteht aus Fragebogen, der Aufnahme von Not- Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche, der Übersetzung eines deutschen Textes ins englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.

Kenntnisse
- des SRC und zusätzlich:
- des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See 
  sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben (aus den Bereichen terrestrischer Seefunk und Seefunk über Satelliten) erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Inmarsat A/B/M und C) unter Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden.
 

weiter geht´s hier mit 3.