Sportbootführerschein-Binnen / DSV-Führerschein für Binnenfahrt
(A)
Der Sportbootführerschein-Binnen wird als amtlicher Führerschein
nach den Vorschriften der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen für
Sportboote mit Antriebsmaschine, unter Segel und für Segelsurfbretter
erteilt. Für das Befahren der Binnenschifffahrtsstraßen der
Bundesrepublik Deutschland mit einem Sportboot mit Antriebsmaschine von
mehr als 3,68 kW (5 PS) schreibt der Bundesminister für Verkehr den
Sportbootführerschein-Binnen mit Antriebsmaschine vor.
Für das Befahren der Berliner Gewässer gilt eine umfassendere
Fahrerlaubnispflicht. Die Prüfung zum Erwerb des amtlichen
Sportbootführerschein-Binnen
besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil. Der
Bewerber hat nachzuweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse der für
das Führen eines Sportbootes maßgebenden Vorschriften und die zu seiner
sicheren Führung auf den Binnenschifffahrtsstraßen erforderlichen
nautischen und technischen Kenntnisse verfügt und zu ihrer praktischen
Anwendung fähig ist.
Der Erwerb des amtl. Sportbootführerschein-Binnen mit Antriebsmaschine
setzt das vollendete 16. Lebensjahr voraus. Bei den Antriebsarten der
Fahrzeuge unter Segel und für Segelsurfbretter wird das vollendete 14.
Lebensjahr vorausgesetzt. Die Prüfung wird durch eine Prüfungskommission
eines Prüfungsausschusses des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) oder
des DSV nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der
Sportbootführerscheinverordnung-Binnen bzw. der DSV-Führerschein-Vorschrift
abgenommen.
Bodenseeschifferpatent
Für die Befahrung des Bodensees mit Segelboot oder Motorboot ist das
Bodensee-schifferpatent A + D vorgeschrieben:·
Patent A: Patent für Motorboote über 4,4 kW.
Patent D: Patent für Segelboote über 12 m² Segelfläche
Die Prüfung hierzu umfasst eine
theoretische sowie praktische Prüfung unter Segel sowie
unter Motor. Für SKS und SBF-Binnen-Schein
Inhaber besteht jedoch die Möglichkeit, die praktischen
Prüfungen vollständig anerkennen zu lassen. Es ist somit nur noch
eine theoretische Zusatzprüfung notwendig.
Nach
dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung zum
Bodenseeschifferpatent kann dieses gegen eine geringe Gebühr
zusätzlich ohne weitere Prüfung in den
SBF-Binnen umgeschrieben werden.
Voraussetzungen für den
Erwerb eines Bodenseeschifferpatents
a) das Mindestalter erreicht haben.
18
Jahre für die Kategorie A = Motorboote
14
Jahre für die Kategorie D = Segelboote
b) körperlich und geistig zum Schiffsführer geeignet sein, insbesondere
ein ausreichendes Hör-,
Seh-, und Farbunterscheidungsvermögen besitzen. Hierfür ist ein amts-,
oder fachärztliches Zeugnis vorzulegen.
c) persönlich zuverlässig sein,
so
dass er nach seinem bisherigen Verhalten erwarten lässt, dass er als
Schiffsführer die Vorschriften beachten und auf andere Rücksicht nehmen
wird.
Anerkennung anderer
Befähigungsnachweise
Wer den
DSV -A-Schein ausgestellt bis 31.03.1989
oder
- den
Sportbootführerschein Binnen unter Segel des DSV
besitzt, wird von der
praktischen Segelbootprüfung
und von den theoretischen Segelfragen befreit.
Wer den amtlichen
Sportbootführerschein See oder
- den amtlichen
Sportbootführerschein Binnen - Motor des DMYV
oder
- den amtlichen
Sportbootführerschein Binnen - Motor des DSV
oder
-
Sportküstenschifferschein
unter Motor
oder
-
Sportseeschifferschein
(ausgestellt nach dem 31.12.92) unter Motor
oder
-
Sporthochseeschifferschein (ausgestellt
nach dem 31.12.92) unter Motor
oder
-
Internationale Zertifikat nach
der ECE-Resolution Nr. 40 TRANS/SC.3/147
unter Motor
besitzt, wird von der
praktischen Motorbootprüfung
befreit. Der Befähigungsnachweis ist in Kopie (beidseitig) dem Antrag
beizulegen.
Sportbootführerschein-See
Für das Befahren der Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik
Deutschland mit einem Sportboot mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW
(5 PS) schreibt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
den Sportbootführerschein-See vor.
Prüfungsvoraussetzung ist das
vollendete 16. Lebensjahr. Zum Erwerb des amtlichen Sportbootführerscheines-See
sind für den praktischen Prüfungsteil Erfahrungen mit Yachten mit
Antriebsmaschine erforderlich.
Die Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheines-See wird durch die Prüfungskommission
eines Prüfungsausschusses für den amtlichen Sportbootführerschein des
DMYV und des DSV nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten
der
Sportbootführerscheinverordnung-See abgenommen.
Sportküstenschifferschein / DSV-Führerschein für Küstenfahrt
(BR)
Der amtliche, freiwillige Sportküstenschifferschein kann als Befähigungsnachweis
zum Führen von Yachten in den Küstengewässern erworben werden. Der
Sportküstenschifferschein gilt für die Gewässer aller Meere im Bereich
bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Küste. Er wird als amtlicher Befähigungsnachweis
für Segelyachten (Segel und Antriebsmaschine) und für Motoryachten (nur
Antriebsmaschine) angeboten. Der Sportküstenschifferschein ist der
amtliche Einstiegsschein für das Segeln an der Küste. Gute Seemannschaft
und die erforderliche Navigation werden hier gefordert.
Falls gewerblich
genutzte Yachten innerhalb des 12 Seemeilenbereichs gefahren werden ist
dieser Schein Pflicht.
Voraussetzung für den Erwerb ist der Besitz des Sportbootführerscheines-See
und eine erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Für die Zulassung zur praktischen Prüfung ist der Nachweis von 300
Seemeilen auf Yachten im Küstenbereich Voraussetzung. Die Prüfungen zum Sportküstenschifferschein nehmen die Prüfungsausschüsse
für den Sportküstenschifferschein nach den Vorschriften der
Sportseeschifferscheinverordnung und den Durchführungsrichtlinien Sportküstenschifferschein
ab.
Der DSV-Führerschein für Küstenfahrt (BR) gilt für Yachten unter Segel
und mit Antriebsmaschine im Bereich der Küstenfahrt. Küstenfahrt umfasst
hier die Gewässer aller Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der
Basislinie. Das erforderliche theoretische Wissen und das praktische Können
vermittelt Ihnen Ihre Segelschule. Voraussetzung zum Erwerb des DSV-BR-Scheines ist u.a.
der Nachweis von 300 gesegelten Seemeilen mindestens im Küstenbereich. Der Bewerber
muss das 16.
Lebensjahr vollendet haben. Ihm wird empfohlen, für die als
Erfahrungsnachweis erforderlichen 300 Seemeilen eine zweiwöchige
Praxis-Ausbildung zu wählen.
Auf diesem Wege kann die nachhaltige Vermittlung von verantwortlicher
Schiffsführung, guter Seemannschaft und sicheren Manövern gewährleistet
werden. Bei Beantragung der Ausstellung des DSV-BR-Scheines ist die
Vorlage des Sportbootführerscheines-See Voraussetzung. Die Prüfungen für
die DSV-Führerscheine A, R, BR, BK und C werden durch Prüfungskommissionen
der Prüfungsausschüsse des DSV nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten
der Führerscheinvorschrift und ihrer Durchführungsvorschriften
abgenommen.
Sportseeschifferschein
Wer über die Küstenfahrt hinaus segeln möchte, sollte den
freiwilligen amtlichen Sportseeschifferschein
erwerben. Da es sich bei diesen Scheinen um qualitativ hochwertige Befähigungsnachweise
handelt, sind gegebenenfalls vorher mit dem Sportbootführerschein-See,
dem Sportküstenschifferschein oder gegebenenfalls dem DSV-BR-Schein
Erfahrungen zu sammeln.
Küstengewässer im Sinne der Sportseeschifferschein-Verordnung sind die
Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste
sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals,
der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen
Meeres. Die Prüfungen zum Sportseeschifferschein werden durch eine Prüfungskommission,
die von der Zentralen Verwaltungsstelle gebildet wird, nach den
Vorschriften der Sportseeschifferschein- Verordnung abgenommen.
Anmeldeformulare und Auskünfte zu Ort, Zeit und Ablauf erhalten Sie
direkt bei: Zentrale Verwaltungsstelle, Deutscher Segler-Verband Gründgensstraße
18 22309 Hamburg. Die Prüfung zum DSV-BK-Schein nehmen die Prüfungsausschüsse
des DSV ab.
Sporthochseeschifferschein / DSV-Führerschein für Seefahrt (C)
Der Sporthochseeschifferschein gilt für die weltweite Fahrt.
Themenschwerpunkt der rein theoretischen Prüfung zum
Sporthochseeschifferschein ist u.a. die astronomische Navigation. Bezüglich
der Prüfungsmöglichkeiten wird auf den vorstehenden Absatz verwiesen.
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Die Funkzeugnisse für die
Sportschifffahrt
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UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Radiotelephone Operator’s Certificate for the Radiotelephone Service
on Inland Waterways
Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und
Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.
International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen
Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und
Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der
Buchstabiertafel.
Kenntnisse auf folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind
nachzuweisen:
- wesentliche Merkmale,
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs,
- Funkstellen,
- Frequenzen und ihre Nutzung,
- Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS),
- Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage.
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des
Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen,
Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer
Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische
Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf.
an einem Tag möglich.
Beschränkt
gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate
(SRC)
Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im
Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite
bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der
Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in
englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen
Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der
Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und
Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
Kenntnisse
- des mobilen Seefunkdienstes,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Word und Schrift zum Austausch von
Informationen auf See sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich
terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten
(Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und
Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung
einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.
Allgemeines Funkbetriebszeugnis
Long Range Certificate (LRC)
Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes
im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 18 Jahren
Die theoretische Prüfung besteht aus Fragebogen, der Aufnahme von
Not- Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit
anschließender Übersetzung ins Deutsche, der Übersetzung eines deutschen
Textes ins englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des
internationalen phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen
Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Fragebogen und
Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
Kenntnisse
- des SRC und zusätzlich:
- des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von
Informationen auf See
sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben (aus den Bereichen
terrestrischer Seefunk und Seefunk über Satelliten) erfolgreich gelöst
und sonstige Fertigkeiten (Inmarsat A/B/M und C) unter Bedienung von
UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden.
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