Auf hoher See und im Küstenbereich ist
die UKW-Sprechfunkanlage der einzige mögliche Kontakt zu anderen
Schiffen, Mobil Telefone sind nicht in der Lage Kontakt zu anderen Schiffen
aufzunehmen. Wichtige nautische Nachrichten, werden über die Funkanlage an Bord empfangen. Wenn sich an Bord eines Schiffes eine Funkanlage
befindet, muss der Schiffsführer ein entsprechendes Funkzeugnis besitzen. In anderen Ländern z. B. Kroatien ist es ausreichend dass ein SRC Inhaber an Bord ist um ein Schiff führen zu dürfen.
Zeitaufwand: ca. 3 - 4 Abende + 1 Abend vor der Prüfung
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache, unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.