Die Prüfungen zum Erwerb des Fachkundenachweises (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht werden fortgeführt. Die Prüfung umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts.
Die Prüfungen nehmen die Prüfungsausschusse für amtliche Sportbootführerscheine des DSV ab.
Zulassung:
Zulassungsvoraussetzungen sind die Vollendung des 16. Lebensjahres und der Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wasser-sportfahrzeugen. Theorie:
Im theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 15 Fragen aus dem 60 Fragen umfassenden Fragen-und Antwortkatalog zu beantworten. Praxis:
Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen (Fallschirm-Signalrakete (rot), Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot), Rauchsignal (orange/Dose), Signalgeber mit Magazin/Trommel und Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln/ Versagern).
Die Einzelheiten enthält die Prüfungsordnung