Zur Führung eines Fahrzeuges auf dem Bodensee mit Maschinenantrieb, dessen Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt sowie eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12m² Segelfläche ist ein Schifferpatent erforderlich.
Das Schifferpatent wird für folgende Kategorien erteilt:
Kategorie A: Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
Kategorie D: Segelfahrzeuge
Für Segelfahrzeuge mit Motor, dessen Maschinenleistung 4,4kW übersteigt, ist zusätzlich das Patent der Kategorie A erforderlich.
Zulassung:
Vollendete 18. Lebensjahr. Theorie:
Zeitaufwand: ca. 1 bis 2 Abende
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Praxis:
Inhaber des Sportbootführerschein See oder Binnen müssen keine praktische Prüfung ablegen