Auf hoher See und im Küstenbereich ist die UKW oder KW Sprechfunkanlage der einzige mögliche Kontakt zu anderen Schiffen, Mobil Telefone sind nicht in der Lage Kontakt zu anderen Schiffen aufzunehmen. Schon gar nicht auf hoher See. Wichtige nautische Nachrichten, werden über die Funkanlage an Bord empfangen. Wenn sich an Bord eines Schiffes eine entsprechende Funkanlage befindet, muss der Schiffsführer ein entsprechendes Funkzeugnis besitzen.
Zeitaufwand: ca. 3 Abende+ 1 Abend vor der Prüfung
Die theoretische Prüfung besteht aus Fragebogen, der Aufnahme von Not- Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche, der Übersetzung eines deutschen Textes ins englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.